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FG Hamburg 07.07.2006 7 K 55/05, NWB direkt 17/2007 S. 11

Zweitwohnungsteuer: Zweitwohnungsteuer bei tatsächlicher Nebenwohnung

Ist eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung tatsächlich und nicht nur wegen der melderechtlichen Bestimmungen Nebenwohnung, kann von der Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht abgesehen werden.

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