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Psychotherapeutische Beratung und Betreuung von Problemfamilien
Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung/Betreuung von Problemfamilien nach Art. 13 Teil A Abs. 1h und i der 6. EG-RL sind steuerfrei. Art. 13 Teil A Abs. 1h der 6. EG-RL zählt die steuerfreien Tätigkeiten inhaltlich hinreichend genau auf; die Vorschrift ist jedoch unzureichend in nationales Recht transformiert worden. Die Mitgliedsstaaten befreien die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere vom betreffenden Mitgliedsstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Stellen von der Umsatzsteuer.