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FG Nürnberg 04.05.2006 VI 200/2005, NWB direkt 17/2007 S. 7
Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin
Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber stellt als Ersatz von Werbungskosten steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.