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BFH VI B 39/07, NWB direkt 17/2007 S. 4
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 6 EStG
Das einem Beamten auf Probe aufgrund eines Dienstunfalls nach den Vorschriften des BeamtVG gezahlte (erhöhte) Unfallruhegehalt ist nicht nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei.