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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 76/05 EFG 2007 S. 1047 Nr. 13

Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1h, UStG § 4 Nr. 23

Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung und Betreuung von Problemfamilien bleiben bei unmittelbarer Anwendung der 6. EG-Richtlinie steuerfrei

Leitsatz

  1. Umsätze aus der psychotherapeutischen Beratung/Betreuung von Problemfamilien nach Art. 13A Abs. 1h und i 6. EG-Richtlinie sind steuerfrei.

  2. Art. 13 Teil A Abs. 1h 6. EG-Richtlinie zählt die steuerfreien Tätigkeiten inhaltlich hinreichend genau auf; die Vorschrift ist jedoch unzureichend in nationales Recht transformiert worden.

  3. Die Mitgliedsstaaten befreien die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere vom betreffenden Mitgliedsstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Stellen von der Umsatzsteuer.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1047 Nr. 13
UStB 2007 S. 249 Nr. 9
NAAAC-42760

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