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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 7 K 84/06 EFG 2007 S. 1236 Nr. 16

Gesetze: EStG § 15a Abs. 1, EStG § 15a Abs. 4, EStG § 15a Abs. 5

Feststellung des verrechenbaren Verlustes bei "vorgezogener" Einlage

Leitsatz

Auch bei einem atypischen stillen Gesellschafter führen Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens mit der weiteren Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 825 Nr. 13
EFG 2007 S. 1236 Nr. 16
KÖSDI 2007 S. 15610 Nr. 7
NAAAC-42601

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