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FG München  v. - 6 K 3025/05

Gesetze: FGO § 65 Abs. 1, FGO § 65 Abs. 2

Unzulässige Klage, wenn der Gegenstand des Klagebegehrens nicht bezeichnet wird

Leitsatz

Greift der Kläger eine Vielzahl unterschiedlicher Steuerbescheide für jeweils mehrere Jahre (insgesamt 23 Steuerbescheide) an, ist der Hinweis es liege kein gewerblicher Grundstückshandel vor, nicht ausreichend, um den Klagegegenstand zu konkretisieren. Das Gericht ist dadurch nicht in die Lage versetzt, das Klageziel und die Grenzen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis zu bestimmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAC-42580

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