Wohnsitz des Kindes während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zu Ausbildungszwecken, Verfassungsmäßigkeit von § 63 Abs.
1 S. 3 EStG, Spätaussiedler
Leitsatz
1.) Die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an einen Wohnsitz im Inland oder einem EU/EWR-Staat ist auch bei Kindern mit
deutscher Staatsangehörigkeit verfassungsgemäß.
2.) Ein Kind, das sich für Ausbildungszwecke für mehrere Jahre im Ausland aufhält, behält seinen inländischen Wohnsitz auch
bei beabsichtigter Rückkehr nach Beendigung der Ausbildung nur dann bei, wenn es sich in allen unterrichtsfreien Zeiten, mindestens
aber für drei Monate im Kalenderjahr, im Inland aufhält. Ob dem Steuerpflichtigen oder dem Kind die Heimreisen ins Inland
finanziell möglich sind, ist unbeachtlich.
3.) § 7 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes - BFVG - enthält für Spätaussiedler keine klagbaren Ansprüche, insbesondere
keinen Anspruch auf Änderung der für alle inländischen überschränkt Steuerpflichtigen geltenden Voraussetzungen für einen
Anspruch auf Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1174 Nr. 15 RAAAC-42562
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