Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 12 K 2253/06 EFG 2007 S. 836 Nr. 11

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1EStG § 9EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 3 Satz 1, 2, 4, 5

Sonderausgaben

Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz

1. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 3 S. 1,2 EStG 2005 sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Höchstbetrag von 20.000 als Sonderausgaben abziehbar. Der Gesetzgeber hat die Altersvorsorgeaufwendungen mit konstitutiver Wirkung durch § 10 Abs. 3 S. 5 EStG den Sonderausgaben zugewiesen und hierdurch eine Sperrwirkung gegenüber der generellen Regelung des § 10 Abs. 1 S. 1 EStG geschaffen.

2. Gegen die gesetzliche Zuweisung der Beiträge zur Rentenversicherung zu den Sonderausgaben und der damit einhergehenden beschränkten Abziehbarkeit bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1224 Nr. 19
DStZ 2007 S. 231 Nr. 8
DStZ 2007 S. 366 Nr. 12
EFG 2007 S. 836 Nr. 11
QAAAC-42558

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen