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Rückstellungen: Flaschenpfand
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Pfandkreislauf
Der grundlegende Pfandkreislauf ist bei Mehrwegleergut so ausgestaltet, dass der Abnehmer für den Erhalt des Leerguts ein Pfandgeld (Flaschenpfand) zu entrichten hat. Dieses Pfandgeld wird ihm dann bei Rückgabe des Leerguts vom Getränkehersteller (Abfüllbetrieb) oder Getränkehändler erstattet. Abb. 1 verdeutlicht diesen Kreislauf:
II. Bilanzielle Behandlung von Leergut
Die Getränkeindustrie unterscheidet bei Mehrwegleergut zwischen drei Leergutarten:
Einheitsleergut,
Individualleergut und
Brunnen-Einheitsleergut.
Diese Unterscheidung ist auch für die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung der vereinnahmten und verausgabten Pfandgelder bedeutsam.
1. Einheitsleergut
Beim Einheitsleergut handelt es sich um Flaschen und Kästen, die keine individuellen Kennzeichnungen enthalten. Sie werden von einer unbestimmten Anzahl von Getränkeherstellern verwendet und können einem bestimmten Hersteller nicht zugeordnet werden.
Beim Verkauf der Getränke erstreckt sich beim Einheitsleergut der Eigentumsübergang nicht nur auf den Flascheninhalt, sondern auch auf das Leergut (Flaschen und Kästen).
Dies gilt gleichermaßen auf...