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Lexikon - Stand: 28.05.2024

Rückstellungen: Erdgasspeicher

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Allgemeine Grundlagen

Zur Abdeckung der Verbrauchsspitzen unterhalten die Versorgungsunternehmen Erdgasspeicher. Dabei werden die tageszeitlichen Verbrauchsspitzen über die Vorräte kleinerer Obertagespeicher wie Gasometer oder Kugelspeicher ausgeglichen. Dagegen dienen unterirdische Speicheranlagen der Versorgung bei jahreszeitlichen Bedarfsschwankungen z. B. aufgrund von Lieferengpässen. Als unterirdische Speicher werden natürliche oder künstliche Hohlräume wie ehemalige Gas- oder Erdöllagerstätten verwendet, sog. Kavernenspeicher oder Porenspeicher.

Für die unterirdischen Speicher gelten die Vorschriften des Bundesberggesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG). Für die Beendigung eines Betriebes, also auch für die Aufgabe eines Erdgasspeichers bestimmt § 53 Abs. 1 Satz 1 BBergG: Unternehmen müssen einen Abschlussbetriebsplan aufstellen, der unter anderem die technische Durchführung und Dauer der Betriebseinstellung sowie Angaben über die Beseitigung der betrieblichen Anlagen und Einrichtungen enthalten muss. Der Betriebsplan darf n...