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Lexikon - Stand: 28.05.2024

Rückstellungen: Entgeltrahmenabkommen (ERA-) Anpassungsfonds

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Bildung des ERA-Anpassungsfonds

Im Jahr 2003 schlossen die IG Metall und die Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV). Dieser Tarifvertrag sah für die Angehörigen der Metall- und Elektroindustrie die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten sowie ein einheitliches Vergütungssystem für die nunmehr als „Beschäftigte” bezeichneten Personen vor. Die Angleichung des Tarifsystems führte dazu, dass zum einen einzelne Beschäftigte nunmehr höhere Entgelte erhalten mussten und zum anderen der Besitzstand der zuvor bereits höher vergüteten Beschäftigten gewahrt werden sollte.

Die mit dieser Anpassung verbundenen strukturbedingten Mehrkosten für die Unternehmen wurden deshalb durch die Schaffung des so genannten ERA-Anpassungsfonds teilweise kompensiert. Dabei verständigten sich die Tarifparteien auf eine Strukturkomponente i. H. von 2,79 %, mit der die Mehrkosten kompensiert werden sollten. In Höhe dieser Strukturkomponente wurden die ausgehandelten Entgelterhöhungen nicht ausg...