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Lexikon - Stand: 05.01.2024

Rückstellungen: Entfernungsverpflichtung

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

Aktuell

Wird das einer Beseitigungspflicht für Bauten auf fremdem Grund und Boden zugrunde liegende Rechtsverhältnis (hier: Miet- und Pachtvertrag) über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus – sei es durch Änderung des bisherigen Vertrags, sei es durch Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses – (wirtschaftlich) fortgesetzt, ist dieser verlängerte Nutzungszeitraum auch dem Rückstellungausweis zugrunde zu legen.

Die steuerlich vorgeschriebene Methode nach dem der voraussichtliche Erfüllungsbetrag auf die Laufzeit bis zur Fälligkeit bzw. dem anzunehmenden Erfüllungszeitpunkt gleichmäßig aufzuteilen ist, wird auch handelsrechtlich akzeptiert. Nach den Anweisungen des IDW ist diese Handhabung handelsrechtlich sogar zwingend vorgeschrieben. Unklar ist, ob die Literaturmeinung damit in der Handelsbilanz auch eine teilweise Auflösung bei einer Vertragsverlängerung, wie in der Steuerbilanz, nachvollzieht.

I. Definition und Ansatz

Die Verpflichtung, eine Anlage, Gebäude oder (Mieter-)Einbauten nach bestimmter, oder aber auch unbestimmter Zeit abreißen zu lassen, kann sich sowohl aus pri...