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Rückstellungen: Gutscheine, Einlöseverpflichtung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Gutscheine gegen Entgelt
Seit einigen Jahren verstärkt sich eine Tendenz der Kunden, z. B. Geschenke nicht mehr in Form von körperlichen Gegenständen, sondern in Form von Gutscheinen zu erwerben. Das erleichtert dem Kunden die Auswahl und erspart dem Beschenkten einen Umtausch. Letzteres ist auch für den Einzelhändler von erheblichem Vorteil. Außerdem kann er einige Umsätze verbuchen, die er sonst vielleicht nicht erzielt hätte. Mit der Ausgabe des Gutscheins geht der Unternehmer jedoch eine Verpflichtung ein, die bilanziell abzubilden ist.
Das Haushaltswarengeschäft hat im Jahr 01 Gutscheine im Wert von 20.000 € verkauft, die am Bilanzstichtag noch nicht eingelöst wurden. Die Gutscheine sind mit einem Vermerk versehen, dass eine Einlösung innerhalb von drei Jahren erfolgen muss. Um seine Kunden nicht zu verärgern, akzeptiert der Unternehmer Gutscheine auch noch ein weiteres Jahr. Eine Barauszahlung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erfahrungsgemäß werden 80 % der Gutscheine im Zeitraum von drei Jahren vorgelegt, weitere 5 % im folgenden Jahr.