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Rückstellungen: Bonusverpflichtung (Warenrückvergütung)
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Boni sind nachträgliche Preisnachlässe oder Rückvergütungen, meist in gestaffelter Form, die Unternehmen ihren Kunden bei Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen gewähren. Die Verpflichtung wird im Regelfall vertraglich begründet sein, kann jedoch im Einzelfall auch auf einer faktischen Verpflichtung gegenüber dem Kunden beruhen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Unternehmen in den Vorjahren einen Bonus auf freiwilliger Basis gewährt hat und hierdurch bei dem Kunden die Erwartung auf künftige Bonuszahlungen begründet hat, der es sich nun nicht mehr entziehen kann, ohne einen wirtschaftlichen Nachteil dadurch zu erleiden. Eine Rückstellung für die Gewährung von Boni an Abnehmer ist dann zulässig, wenn die vereinbarten Boni wirtschaftlich das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz ist in diesem Fall eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Hängt die Bonusgewährung hingegen von einer noch zu treffenden Entscheidung des Unternehmers oder von weiteren Umsätzen im neuen Jahr ab, darf eine Rückstel...