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Rückstellungen: Betriebsveräußerung/-aufgabe
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Erstellung der Aufgabebilanz
Bei Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs muss der Unternehmer eine Abschlussbilanz erstellen (§ 16 Abs. 2 EStG). Diese Verpflichtung trifft auch Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Denn: Veräußert ein 4/3-Rechner den Betrieb, so ist er so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) übergegangen (R 4.5 Abs. 6 EStR).
II. Ende der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
Danach, d. h. im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, enden die Pflicht und das Recht zur Buchführung und Bilanzierung gemäß §§ 238 ff. HGB, § 160 Abs. 1, § 161 AO. Nach diesem Zeitpunkt können zwar noch Betriebseinnahmen und -ausgaben anfallen, welche zu nachträglichen Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Aber diese Einkünfte sind nicht mehr nach den Grundsätzen des Vermögensvergleichs zu ermitteln, sondern in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG. Eine unmittelbare Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG kommt zwar nicht in Betracht, weil auch diese Vorschrift voraussetzt, dass eine Buchführungspflicht besteht ...