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Rückstellungen: Avalprovisionen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon von A-Z finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Für die Verpflichtung zur Zahlung von Avalprovisionen, die auf künftige Zeiträume des Avalkredits entfallen, darf keine Rückstellung gebildet werden.
Avalprovisionen stellen eine Gegenleistung für die Gewährung eines Avalkredits (Bürgschaftskredits) dar. Der Avalkredit besteht nicht in der Hingabe von Geld, sondern darin, dass das Kreditinstitut mit seinem Namen und seinem Kredit für die Verbindlichkeit des Kunden gegenüber einem anderen einsteht und insoweit die Haftung gegenüber dem Gläubiger des Kunden übernimmt. Laufend zu zahlende Avalprovisionen gehören als Entgelt für eine Kreditgewährung beim Schuldner zu den zinsähnlichen Aufwendungen und beim Kreditinstitut zu den zinsähnlichen Erträgen. Derartige Aufwendungen und Erträge sind den Wirtschaftsjahren anteilig zuzuordnen, für die der Avalkredit gewährt wurde. Wegen dieses Zinscharakters ist eine im Voraus gezahlte Avalprovision im Wege der Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit des Avalkredits zu verteilen.
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist
eine rech...