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Rückstellungen: Abfallbeseitigung
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Bei Unternehmen, vor allem aus dem industriellen oder handwerklichen Gewerbe, fallen im Rahmen des Produktionsprozesses regelmäßig Abfälle an, die aus Gründen des Umweltschutzes in einer besonderen Form entsorgt oder wiederverwendet werden müssen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen:
Der Verpflichtung zur Entsorgung des eigenen Abfalls und
Der Verpflichtung zur Entsorgung fremden Abfalls, z. B.:
Produktverantwortung: Zur Verpflichtung eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden zur Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen, gebrauchten Geräten und Materialien,
Bauschutt,
Entsorgung.
Besteht am Bilanzstichtag für das Unternehmen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Abfallbeseitigung aufgrund eines Gesetzes, z. B. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, oder eines vollziehbaren Verwaltungsaktes, ist hierfür in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Voraussetzung für die Rückstellungsbildung ist jedoch, dass die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, d. h. durch das Gesetz oder den Verw...