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Bildung von Rückstellungen für ERA-Anpassungsfonds in der Metall- und Elektroindustrie
Arbeitgeber in der Metall- und Elektroindustrie dürfen für ihre Verpflichtungen aus dem sog. ERA-Anpassungsfonds mit steuerlicher Wirkung Rückstellungen bilden. Nach dem sind diese Verpflichtungen als Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen, denen sich die Arbeitgeber nicht entziehen können; mit einer künftigen Inanspruchnahme ist ernsthaft zu rechnen.
Hintergrund des BMF-Schreibens: Mit einem einheitlichen Entgeltsystem soll die bisherige Trennung in Arbeiter und Angestellte in der Metall- und Elektroindustrie aufgehoben werden. Die Tarifvertragsparteien haben hierzu ein Entgelt-Rahmen-Abkommen (ERA) abgeschlossen. Um den mit dem ERA verbundenen Kostensprung von 2,79 % für die Arbeitgeber zu finanzieren, fließt ein Teil künftiger Tariferhöhung...