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BMF 28.03.2007 IV C 5 - S 2334/07/0011, BBK 8/2007 S. 4674

Bewertung von Sachbezügen: BMF will BFH-Urteil nicht anwenden (§ 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG)

Das BMF will Steuerpflichtigen entgegen der Rechtsprechung des BFH kein Wahlrecht einräumen, wie der geldwerte Vorteil aus einer verbilligten Warenüberlassung zu berechnen ist – nach § 8 Abs. 2 EStG oder nach § 8 Abs. 3 EStG. Der BFH war von einem solchen Wahlrecht in seinem Urteil vom NWB SAAAC-17028 ausgegangen; das BMF will die Entscheidung aber nicht über den Einzelfall hinaus anwenden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils kann erfolgen nach:

  • § 8 Abs. 2 EStG in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlich vom Arbeitnehmer gezahlten Preis und dem üblichen Endpreis am Abgabeort , wobei der günstigste Preis am Markt zugrunde zu legen ist, zu dem die Ware fremden Dritten angeboten wird. Im Streitfall des Urteils vom handelte es sich um Jahreswagen, für die der um die üblichen Händler-Rabatte geminderte Preis ...