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NWB direkt Nr. 16 vom Seite 1

REITs: Neue Chancen für Anleger

REIT-Gesetz tritt rückwirkend ab 1. 1. 2007 in Kraft

Andrea Ghirardini

Am hat der Bundesrat das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen, sog. Real Estate Investment Trusts (REITs), verabschiedet. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland als letztes Land der G-7-Gruppe den Einstieg in den internationalen REITs-Markt vollzogen.

Modell der REIT-Aktiengesellschaften

Der Unternehmensgegenstand einer REIT-AG ist darauf beschränkt, Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte an in- und ausländischem unbeweglichen Vermögen sowie an den für die eigene Bewirtschaftung erforderlichen Vermögensgegenständen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Darunter fallen auch Anteile an Immobilienpersonengesellschaften und Auslandsobjektkapitalgesellschaften, an REIT-Dienstleistungsgesellschaften und Kapitalgesellschaften, die Komplementäre für Immobilienpersonengesellschaften sind. Zum Schutz der Mieter sind alle vor dem erbauten und im Inland belegenen Mietwohnimmobilien (sog. Bestandsmietwohnimmobilien) aus dem Gesetz ausgeklammert. Die REIT-AG darf keinen Handel mit ihrem unbeweglichen Vermögen betreiben. S. 2

REIT-Dienstleistungsgesellschaft

REIT-Dienstleistungsgesellschaften sind Kapitalgesells...