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LAG Schleswig-Holstein 19.12.2006 5 Sa 288/06, NWB 16/2007 S. 126

Arbeitsrecht | Kündigung bei Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit

Die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Handelt es sich dabei allerdings nur um eine einmalige, unentgeltliche Gefälligkeit des Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten, die ihm trotz seiner Arbeitsunfähigkeit möglich ist und den Heilungsverlauf nicht beeinträchtigt, außerdem keinen Verstoß gegen das allgemeine vertragliche Wettbewerbsverbot darstellt, ist zumindest die außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt. Dabei ist zu beachten, dass eine Abmahnung zu erfolgen hat und eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen ist ().