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KG Berlin 05.12.2006 5 W 295/06, NWB 16/2007 S. 125

Verbraucherschutzrecht | Einmonatiges Widerrufsrecht bei eBay

Das Widerrufs- und Rückgaberecht von Verbrauchern bei Internetauktionen beträgt nicht zwei Wochen, sondern einen Monat. Die Klausel „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” im Internet ist irreführend (). Diese Entscheidung gegen einen eBay-Händler betrifft alle Fernabsatzverträge, bei denen keine schriftliche Belehrung in Textform (§ 126b BGB) vor Vertragsschluss erfolgt. Danach genügen Informationen im Rahmen eines Internetangebots den Anforderungen an die Textform nicht. Wenn der Käufer sie nicht vor Vertragsschluss ausdruckt oder lokal abspeichert, müssen sie ihm vorab übermittelt werden. Dies ist bei Auktionen i. d. R. nicht möglich; denn vor dem Auktionsende steht der Käufer nicht fest. Sind aber vorvertragliche...