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BFH 30.10.2008 VI R 10/07, NWB direkt 16/2007 S. 5

Nicht beruflich bedingtes Auswechseln des Lebensmittelpunkts

Ein nicht beruflich bedingtes Auswechseln des Lebensmittelpunkts mit dem Ort der doppelten Haushaltsführung lässt die Möglichkeit des Abzugs von Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG für eine doppelte Haushaltsführung entfallen.