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FG München 22.12.2006 6 V 2363/06, NWB direkt 16/2007 S. 5

Schätzung von Benzinkosten als Betriebsausgaben

Legt ein bilanzierender Gewerbetreibender keine Belege zu den geltend gemachten Tankaufwendungen vor, ist das Finanzamt zur Schätzung nach § 162 AO berechtigt und verpflichtet. Verkauft ein Gewerbetreibender eine über mehrere Jahre zu zahlende Provisionsforderung unter Abzug eines Sicherheitseinbehalts an eine Factoring-Gesellschaft (unechtes Factoring) ist dies bilanziell wie folgt zu erfassen: Zunächst entsteht eine zu aktivierende Forderung gegenüber dem Provisionsverpflichteten. Die Gutschrift des Gegenwerts der Forderung ist beim unechten Factoring rechtlich ein – gewinnneutrales – Kreditgeschäft. Ein wegen der Abzinsiung nicht ausbezahlter Teil der Provision stellt einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten dar. Bilanziell nicht zu erfassen ist der Teil der Provisionsforderung, der als Sicherh...