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FG München Urteil v. - 10 K 2864/05

Gesetze: FGO § 65 Abs. 2 S. 2, FGO § 79b Abs. 1, FGO § 74, FGO § 155, ZPO § 227 Abs. 1, ZPO § 251, AO § 162

Gegenstand des Klagebegehrens

Vertagung

Aussetzung

Ruhen des Verfahrens

Petition

Leitsatz

1. Der Gegenstand des Klagebegehrens i.S. der Einkommensteuer wird bei Vorliegen eines Schätzungungsbescheids nicht durch Einreichung einer Umsatzsteuererklärung ohne Gewinnermittlung hinreichend bezeichnet.

2. Die Einreichung einer Petition bildet weder einen Grund zur Vertagung der mündlichen Verhandlung noch zur Aussetzung des Verfahrens.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAC-42060

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