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StuB Nr. 7 vom Seite 247

Überblick über den Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin
Kernfragen
  • Welche Änderungen ergeben sich bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen?

  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden?

  • Was sieht der Kabinettsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 bzgl. der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) vor?

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet, mit dem die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für das Jahr 2008 angestrebte Unternehmensteuerreform auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll . Der folgende Beitrag stellt den Inhalt des Gesetzentwurfs kurz vor.

I. Vorgesehene Regelungen

1. Tarifsenkung der Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz soll ab dem Veranlagungszeitraum 2008 von derzeit 25 % auf 15 % gesenkt werden. Als Folgeänderung soll der in § 16 KStG festgelegte Satz, mit dem eine Organgesellschaft die von ihr oder dem Organträger geleistete Ausgleichzahlungen versteuern muss, von derzeit 4/3 auf 20/17 der Ausgleichzahlungen angepasst werden.

2. Änderungen bei der Gewerbesteuer

2.1 Abschaffung des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer und Senkung der Steuermessz...