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Doppelbesteuerung | deutscher Gesellschafter einer nach spanischem Recht intransparenten Personengesellschaft
▶ Urteil: (1) Für die Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach spanischem Recht intransparenten Personengesellschaft sind die nach deutschem Steuerrecht geltenden Grundsätze maßgebend und damit das für die Besteuerung von Personengesellschaften nach deutschem Recht geltende Transparenzprinzip. (2) Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts ist es unerheblich, ob der Vorgang im anderen Staat nicht erklärt oder nicht besteuert wurde, weil er dort steuerbefreit oder nicht steuerbar ist. Deshalb kann der Wohnsitzstaat im Fall von Qualifikationskonflikten nicht das innerstaatliche Steuerrecht des Quellenstaats zu Grunde legen, um mit Hilfe dieses Rückgriffs eine doppelte Steuerbefreiung zu vermeiden. (3) Eine Betriebsstätte nach Art. 5 Abs. 1 DBA-Spanien kann auch ein Unternehmen...