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FG Saarland 14.02.2007 1 K 1276/03, NWB direkt 15/2007 S. 9

Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber

Die Annahme eines Doppel- bzw. Dreifachumsatzes im Falle der Verwertung von sicherungsübereigneten Waren durch den Sicherungsgeber (im Einvernehmen mit dem Sicherungsnehmer) setzt das Vorliegen der Verwertungsreife voraus. Diese kann schon vor Kündigung des zugrunde liegenden Darlehens gegeben sein.