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Negative Anschaffungskosten
I. Das Phänomen
1. Zwei Sachverhalte
Kann man eine Sache anschaffen, schuldrechtlich gesehen in der Regel kaufen, und dafür noch eine Zuzahlung erhalten? Nach den „regulären” Gesetzen der Ökonomie und der Vorstellungswelt des bürgerlichen Rechtes sicherlich nicht. Deshalb muss sich hinter einem solchen Vorgang eine besondere wirtschaftliche Interessenlage der handelnden Personen verbergen. Der BFH hatte jüngst mehrfach Gelegenheit zur bilanzrechtlichen Würdigung solcher Vorgänge.
Ein Recyclingunternehmen „kaufte” Abbruchmaterial (Bauschutt) von Bauunternehmern an, um dies nach einem eigentlichen Produktionsprozess (Recycling) in Form von Füllmaterial (Schotter) weiter zu verkaufen . Für die Abnahme des Bauschuttes erhielt es vom anliefernden Abbruchunternehmen eine nach Menge und Material bestimmte Vergütung, die man mit allen am Prozess Beteiligten als Umsatzerlös verstehen kann, aus Sicht des Weiterverarbeitungsprozesses allerdings auch als Rohmaterial, allerdings eben mit negativem Anschaffungspreis.
Ein Unternehmen erwarb sämtliche Geschäftsanteile an einer bilanzmäßig überschuldeten GmbH ...