Steuerbefreite Leistungen eines Sozialarbeiters und Therapeuten
Leitsatz
1) Leistungen eines Sozialarbeiters und Therapeuten im Rahmen der von ihm durchgeführten erlebnispädagogisch-therapeutischen
Maßnahmen im Rahmen entwicklungsbegleitender Sozialarbeit sind nach nationalen Umsatzsteuerrecht nicht steuerbefreit, insbesondere
auch nicht nach § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 25 UStG.
2) Da eine entsprechende Befreiungsvorschrift im nationalen Umsatzsteuerrecht fehlt, sind die gegenüber den betreffenden Jugendämtern
erbrachten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in unmittelbarer Anwendung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, h und i
der Richtlinie 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1395 Nr. 21 DStRE 2007 S. 1395 Nr. 21 EFG 2007 S. 800 Nr. 10 KÖSDI 2007 S. 15581 Nr. 6 JAAAC-41451
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