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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 99/2004

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Finanzierungskosten der eigengenutzten Wohnung nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung keine Werbungskosten

Leitsatz

Die Finanzierungskosten für eine eigengenutzte Wohnung sind nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung durch die private Lebensführung veranlasst und gehören wie die Wohnungskosten selbst regelmäßig zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung i. S. von § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAC-41448

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