Schätzung des Eigenverbrauchs anhand der
Richtsatzsammlung
Keine Abschläge wegen individueller
persönlicher Essgewohnheiten
Leitsatz
Führt der Betreiber einer Gast-
und Speisewirtschaft keine Aufzeichnungen über die Sachentnahmen, sondern
ermittelt diese aus Vereinfachungsgründen im Schätzungswege unter
Anwendung der von der Finanzverwaltung in der Richtsatzsammlung aufgestellten
Pauschalregelungen, so kann er die danach entsprechend der zu seinem Haushalt
gehörenden Personen vorzunehmende Vervielfältigung der
Pauschbeträge nicht mit der Behauptung beanstanden, einzelne
Familienangehörige hätten anderweitige Verköstigung erhalten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1117 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2007 S. 1213 IAAAC-41421
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