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FG Münster Urteil v. - 15 K 2813/03 U EFG 2007 S. 1114 Nr. 14

Gesetze: UStG § 19 Abs. 1 Satz 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 2, UStG § 2 Abs. 1

Umsatzsteuer

Unternehmereigenschaft

Leitsatz

1. Der Umstand, dass eine Solaranlage teilweise für den eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen genutzt wird, steht der Gewerblichkeit und Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung nicht entgegen. Dem Unternehmer steht es frei, gemischt genutzte Gegenstände ganz oder teilweise seinem Unternehmen zuzuordnen.

2. Der Umfang des privaten Konsums ist grundsätzlich unerheblich für die Unternehmereigenschaft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1114 Nr. 14
INF 2007 S. 331 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2007 S. 866
BAAAC-41419

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