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BBEV Nr. 4 vom Seite 105

Details zur Abgeltungsteuer

Gesetzentwurf nach dem Kabinettsbeschluss v. 14. 3. 2007

Maik Paukstadt und Markus Luckner, beide München

Am hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensteuer 2008 in Deutschland veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Regelungen, die das deutsche System der Besteuerung der Kapitalanlage vollständig reformieren sollen. Der schon mehrfach gestartete Versuch der Einführung einer Abgeltungsteuer, die eine Veranlagung der Kapitaleinkünfte weitestgehend überflüssig machen würde, konkretisiert sich nun insoweit, als dessen Einführung zum mit dem Kabinettsbeschluss v. in greifbare Nähe gerückt ist. Die Weichen scheinen gestellt, die Besteuerung des Kapitalvermögens zu vereinheitlichen und damit zu vereinfachen. Wie der Gesetzgeber die Abgeltungsteuer im Einzelnen umsetzen möchte, stellt der folgende Beitrag dar.

I. Besteuerungstatbestände

Das Kernstück der Einführung einer Abgeltungsteuer ist die Zusammenlegung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der privaten Veräußerungsgeschäfte unter das Dach eines neuen § 20 EStG-E. Der Anwendungsbereich der geplanten Abgeltungsteuer soll damit weit über die bisherigen Besteuerungstatbestände der Einkünfte aus Kapitalvermögen hinausgehen. Waren Wertzuwächse bislang steuerfrei, soweit Kapit...