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BFH 25.10.2006 I R 6/05, BBK 7/2007 S. 4671

Passivierung der Verpflichtung aus einer Patronatserklärung der Konzernmutter

Bei einer sog. „harten” Patronatserklärung verpflichtet sich der Patron, in der Regel eine Konzernmuttergesellschaft, für die Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Dabei verpflichtet sich der Patron entweder gegenüber dem Schuldner selbst oder gegenüber den Gläubigern, den Schuldner finanziell so auszustatten, dass er jederzeit in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Im Gegensatz hierzu ist die sog. „weiche” Patronatserklärung lediglich unverbindlich, indem die Konzernmutter etwa mitteilt, dass sie vom Geschäft der Tochtergesellschaft Kenntnis genommen habe.

Im Urteil vom entschied der BFH zur Passivierung einer Verpflichtung aus einer „harten” Patronatserklärung:

Gibt eine Konzernmutter zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaft eine harte Patronatserklärung a...