Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bildung einer Jubiläumsrückstellung auch ohne unwiderrufliche Leistungszusage
Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Jubiläumsrückstellung in der Steuerbilanz gehört nach § 5 Abs. 4 EStG u. a., dass die Zusage zur Jubiläumsleistung schriftlich erteilt ist. Nach Auffassung des BFH ist aus dieser Voraussetzung aber nicht abzuleiten, dass die Zusage rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos sein muss; eine einfache, schriftliche Zusage reicht aus. Deshalb kann sie auch – wie im Streitfall – in Gestalt einer jederzeit widerruflichen Betriebsvereinbarung erteilt werden. Entscheidend ist es wie bei jeder Rückstellung vielmehr, dass am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft entsprechende Leistungen erbracht werden; es müssen also mehr Gründe dafür als dagegen sprechen.
Zudem müssen die weiteren Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG erfüllt ...