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NWB Nr. 14 vom Seite 1121 Fach 2 Seite 9289

Neue Säumnisfalle bei der Kapitalertragsteuer

Die Hetze zum Finanzamt

Dr. Markus Haaf

Der Gesetzgeber setzt mittlerweile vieles daran, um echte und vermeintliche Zins- und Steuervorteile zu begrenzen. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat er für die Steuerzahlung per Scheck eine Dreitagesfiktion in die Abgabenordnung eingefügt. Für die fristgerechte Abführung der Kapitalertragsteuer bleibt nunmehr in vielen Fällen nur noch die Möglichkeit, den Finanzbehörden Zugriff auf das Konto zu gewähren oder auf eine komplikationslose (Eil)Überweisung und Gutschrift auf dem Finanzamtskonto zu vertrauen. In allen anderen Fällen drohen Säumniszuschläge. Der folgende Beitrag zeigt das Dilemma auf, in dem der Schuldner der Kapitalerträge steckt, der sich gesetzeskonform verhalten möchte.

I. Entstehen der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer soll aus ertragsteuerlicher Sicht die Besteuerung durch Steuerabzug sichern, vereinfachen und beschleunigen (Schmidt/Weber-Grellet, EStG § 43 Rn. 1). Diese vom Fiskus vorab erhobene Einkommen-/Körperschaftsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG). Grundsätzlich hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. das auszahlende Kreditinstitut die Steuer in den weit überwiegenden Fällen einzubehalten und für Rechn...