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Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer – keine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen
EuGH-Urteil (Große Kammer) vom in der Rs. C-292/04, Wienand Meilicke u. a. gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt
Die Art. 56 EG und 58 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuerregelung entgegenstehen, nach der bei einer Ausschüttung von Dividenden durch eine Kapitalgesellschaft ein in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner dann in den Genuss einer Steuergutschrift kommt, die nach Maßgabe des für die ausgeschütteten Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatzes berechnet wird, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz im selben Mitgliedstaat hat, nicht aber dann, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat.
Anmerkung:
Die nun vorliegende Entscheidung des Gerichtshofes in der Rs. Meilicke entspricht den an sie gestellten Erwartungen (vgl. Thömmes, IWB 2006, F. 11A S. 1102). Die Parallele zu dem finnischen Körperschaftsteuersystem, das Anlass zur Vorlage an den EuGH im Verfahren Manninen (vgl. , Slg. 2004, S. I-7477; IWB 2004, F. 11a S. 787-794, mit Anm. Thömmes) gab, in dem der Gerichtshof bereits entschieden hatte, dass die Beschränkung de...