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Finanzierung einer ukrainischen Tochtergesellschaft mittels Eigen- oder Fremdkapital?
Die ukrainische Wirtschaft entwickelt sich und korrespondierend dazu steigt das Ausmaß ausländischer Investitionen. In diesem Zusammenhang ist zu klären, in welcher Form einer ukrainischen Kapitalgesellschaft Mittel zugeführt werden sollen. Nach Art. 4 des Gesetzes über Investitionsaktivitäten vom (Nr. 1560-XII) kann eine Finanzierung durch Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Immaterialgüter oder durch anderes bewegliches oder unbewegliches Vermögen erfolgen. Allerdings wird regelmäßig Bargeld in Form von Eigen- oder Fremdkapital bereitgestellt.
I. Allgemeines
Die Wahl zwischen der Zufuhr von Eigen- oder Fremdkapital wird von mehreren Faktoren beeinflusst. So sind devisenrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Wenn eine Investition zu einer Nennkapitalerhöhung führt, ist diese grundsätzlich auch bei den lokalen Behörden zu registrieren. Darlehen von Steuerausländern (inklusive relevanter Ergänzungen des Darlehensvertrages) sind bei der Ukrainischen Nationalbank registrierungspflichtig.
Weitere in Betracht zu ziehende Erwägungen bei der Finanzierungsentscheidung sind:
Eigenkapital wird der ukrainischen Kapitalgesellschaft regelmäßig für eine...