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Fremdvergleich bei einem Angehörigen-Mietvertrag
Ein Mietvertrag der Eltern mit der studierenden, volljährigen Tochter hält bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls einem Fremdvergleich nicht statt, wenn u. a. eine ungewöhnlich niedrige Miete vereinbart und während der sechsjährigen Vertragsdauer nicht angepasst worden ist, wenn weiter eine Warmmiete vereinbart worden ist, ohne dass für die Vermieter die Möglichkeit bestand, auf einen hohen Anfall von Betriebskosten entsprechend zu reagieren, wenn ferner keine Kaution erhoben worden ist, obwohl es sich um einen Erstbezug gehandelt hat und die Eltern als Vermieter wertvolle Ausstattungsteile (Kleiderschrank und Einbauküche im Wert von rd. 22 000 DM) zur Verfügung gestellt haben, und wenn schließlich der Mietvertrag mit der Tochter nur von einem der beiden Elternteile unter...