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FG München 19.09.2006 6 K 2294/04, NWB direkt 13/2007 S. 3

Antrag auf Terminsverlegung in letzter Minute

Ist die Prozessvollmacht auf eine Sozietät ausgestellt, ist das Gericht nicht an der Durchführung des Termins zur mündlichen Verhandlung gehindert, wenn das sachbearbeitende Mitglied der Sozietät wegen Krankheit den Termin nicht wahrnehmen kann.