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Nachfinanzierung ungedeckter Pensions-Altlasten beim Pensions-Sicherungs-Verein
Bilanzielle Folgen der vollständigen Umstellung auf ein Kapitaldeckungsverfahren
Mit dem Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. hat der Gesetzgeber das Verfahren zur Finanzierung des Pensions-Sicherungs-Vereins a. G. (PSV) auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Die daraus resultierende Nachfinanzierung bislang ungedeckter Pensionslasten zeigt bilanzielle Auswirkungen bereits in den Jahresabschlüssen für 2006.
Alte und neue PSV-Finanzierung
Die Finanzierung der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung durch Beiträge der PSV-Mitgliedsunternehmen beruhte bislang auf dem sog. Rentenwertumlageverfahren (Mischform aus Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren). In die Beitragsberechnung flossen nur die Kapitalwerte „reifer” Rentenverpflichtungen insolventer Unternehmen ein. Betriebsrentenrechtlich unverfallbare Anwartschaften wurden dagegen erst einbezogen, wenn der individuelle Versorgungsfall eintrat. Auf diese Weise wurde die Insolvenzsicherungslast für unverfallbare Anwartschaften systematisch in die Zukunft verschoben.
Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 BetrAVG sind nun auch die Kapitalwerte unverfallbarer Anwartschaften im Jahr der Insolvenz in die Beitragsermittlung einzubeziehen. Zur Nachfinanzierung in der V...