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Koalitionen im Arbeits- und Wirtschaftsleben
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände in Deutschland
Koalition im hier gemeinten Kontext ist der Oberbegriff für freie, privatrechtliche Vereinigungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die unabhängig und überbetrieblich in kollektiver Weise die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen fördern und gestalten wollen. Der häufig im Sinne von Koalitionen verwendete deutsche Ausdruck „Berufsverband” ist missverständlich, weil sich die Vereinigungen oft nicht nach Berufen, sondern nach Industrie- und Gewerbezweigen zusammenschließen (sog. Industrieverbandsprinzip).
I. Gegenwärtige Verbände
1. Arbeitnehmerverbände
Von den etwa 31 Millionen abhängig Beschäftigten (einschließlich der Beamten) sind etwa 25 % in Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) organisiert. Von den organisierten Beschäftigten entfallen etwa 84 % auf die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengeschlossenen Einzelgewerkschaften.
a) Deutscher Gewerkschaftsbund
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Spitzenorganisation von acht Einzelgewerkschaften mit insgesamt sieben Millionen Mitgliedern. Er hat seinen Sitz in Berlin und ist regional in Bezirke, Regionen und Ortsverbände untergliedert. Die Einzelgewerk- S. 1060schaf...