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NWB Nr. 13 vom Seite 1021

Der Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Ein erster Überblick

Ralf Hörster und Christian Merker

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet, mit dem die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigte Unternehmensteuerreform für das Jahr 2008 auf den parlamentarischen Weg gebracht worden ist. Die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen haben drei Schwerpunkte. Mit dem Gesetzentwurf sollen die nominale steuerliche Belastung deutscher Unternehmen verringert, die daraus resultierenden steuerlichen Entlastungen durch Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage weitgehend gegenfinanziert und die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen reformiert werden, indem die vielfach komplizierten unterschiedlichen steuerlichen Regelungen für diesen Bereich durch eine einheitliche Abgeltungsteuer ersetzt werden.

I. Steuerliche Entlastungen für Unternehmen

1. Tarifsenkung bei der Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz soll ab dem Veranlagungszeitraum 2008 von derzeit 25 % auf 15 % gesenkt werden (§ 23 KStG). Dementsprechend muss auch der in § 16 KStG festgelegte Satz, mit dem eine Organgesellschaft die von ihr oder dem Organträger geleisteten ... / / / /