BFH - I R 2/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KiStG NW § 14 Abs 6 S 1,
EStG § 51a Abs
2,
AO § 351, KiStG
NW § 4 Abs 2
Rechtsfrage
1. Liegt die Zuständigkeit zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Bemessungsgrundlage gem. § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG bei der Finanzbehörde oder bei der Kirchenbehörde?
2. Stellt die Feststellung der Bemessungsgrundlage für Zwecke der Berechnung der Kirchensteuer eine selbständige und verbindliche Regelung innerhalb des Einkommensteuerbescheids dar?
3. Verstößt die Modifizierung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer gemäß § 51a Abs. 2 EStG gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip?
Bemessungsgrundlage; Kirchensteuer; Leistungsfähigkeit; Zuständigkeit
Fundstelle(n):
VAAAC-40449