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FG Münster Urteil v. - 8 K 6308/04 E

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 2

Werbungskosten

Kreditvermittlungsgebühren

Leitsatz

1. Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus Leibrenten sind als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1, 2 i.V.m. § 22 EStG steuermindernd zu berücksichtigen. Hierzu zählen auch Kosten, die der Refinanzierung einer Einmalzahlung für einen Rentenversicherungsbeitrag dienen.

2. Bei der Frage, welchem Bereich die Vermittlungsgebühren zuzuordnen sind, ist die schlichte rechnungsmäßige Bezeichnung als Finanzierungskosten oder Kreditvermittlungsgebühren nicht von maßgebender Bedeutung. Entscheiden ist der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt der in Frage stehenden Leistungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
XAAAC-40282

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