Korrektur des Vorsteuerabzugs bei Optionsrücknahme
Leitsatz
Ein steuerfreier Erwerb eines Grundstücks im bebauten Zustand liegt vor, wenn zwischen den Verträgen des Grundstückskaufs
und der Vereinbarung der Bebauung durch den Lieferanten ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, der die Vorgänge für den
Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als die Lieferung eines bebauten Grundstücks erscheinen lässt.
Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit, der durch den gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer erfolgt, kann nur dadurch rückgängig
gemacht werden, dass der Leistende dem Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt.
Die Berichtigung eines unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrages scheidet aus, wenn nicht der Nachweis erbracht
wird, dass der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen hat oder dass
ein etwaiger Vorsteuerabzug durch Rückzahlung der Vorsteuer rückgängig gemacht worden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): MAAAC-40277
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