1. Ein schwer Geh- und Stehbehinderter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für seine Fortbewegung außerhalb des Hauses
stets die tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs als außergewöhnliche Belastung abzuziehen.
Das gilt auch dann, wenn bei geringer jährlicher Fahrleistung die Kilometerpauschbeträge nicht zur Deckung der tatsächlichen
Kosten ausreichen.
2. Die vom Senat als zweifelhaft angesehene Frage, ob die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs sofort
als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, konnte im Streitfall offen bleiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAC-40249
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.