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AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage aus einkünfterelevantem Privatvermögen
Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut aus dem der Einkünfteerzielung dienenden Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt, bemisst sich gem. rkr. NWB OAAAC-24594 (EFG 2007 S. 178) die AfA nach dem Einlagewert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG) abzüglich der bereits im Bereich der Überschusseinkunftsarten in Anspruch genommenen Abschreibungen. Die AfA ist nicht auf der Basis der historischen Anschaffungskosten zu ermitteln (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG).